BAG-Grundsatzurteil(1ABR 22/21) Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber in Deutschland ist Pflicht
Seit dem BAG-Grundsatzurteil (1 ABR 22/21, September 2022) steht fest: Arbeitgeber in Deutschland sind zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet — das Gericht leitete diese Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz ab, gestützt auf das vorangegangene EuGH-Urteil zur „Stechuhr-Pflicht“ (C-55/18, 2019).
Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung, diese Vorgaben in einer Novelle des Arbeitszeitgesetzes weiter zu konkretisieren, voraussichtlich mit Anforderungen an digitale Erfassungssysteme. Für Träger der Jugendhilfe, Behindertenhilfe und anderer sozialer Einrichtungen bedeutet das: Wer heute noch mit Excel-Tabellen oder Papierlisten arbeitet, sollte frühzeitig auf eine digitale Lösung umstellen, statt kurzfristig reagieren zu müssen.
LAP Change bildet die Arbeitszeiterfassung bereits heute vollständig digital ab: Schichtübersicht, Resturlaub und Krankentage stehen für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter in Echtzeit zur Verfügung — direkt im Personal-Cockpit, ohne separate Tabellen. Wer nur eine schlanke Lösung für Arbeitszeit, Krankmeldung und Urlaub sucht, ohne den vollen Funktionsumfang von LAP Change, findet das in der separaten LAP Zeiterfassung App.
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