News
Frohe Weihnachten- Betriebsferien
Liebe Kundinnen und Kunden, das Jahr 2022 geht zu Ende und wir möchten uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken. Es war ein ereignisreiches Jahr, das viele Veränderungen und Herausforderungen mit sich brachte, aber auch mit tollen Neuerungen in unserer Software. Die ersten Kundinnen und Kunden haben die erfolgreiche Umstellung im
Arbeitszeiterfassung wird verpflichtend geregelt
Arbeitszeiterfassung Neues Urteil zur Arbeitszeiterfassung bestätigt: Die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber ist verpflichtend geregelt und keinesfalls auf freiwilliger Basis abbildbar. Zudem reicht eine Erfassung der vergütungsrechtlichen Arbeitszeit nicht aus, es muss die arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeit erfasst werden. Dies bedeutet u.a., dass eine pauschale Erfassung der Pausen nicht ausreicht. Es müssen sämtliche Arbeitszeiten erfasst und Über- Unterschreitungen dokumentiert
Beteiligung – Portale für Eltern, Klienten und Ämter
Update für unsere (Beteiligung-)Portale: Sie möchten aus der Einrichtung gezielt Informationen ihrer Arbeit digital für Eltern, Ämter, Klienten zur Verfügung stellen…- dann sind unsere Portale genau die richtige Lösung für Sie. Gleich ob Berichte, Dokumente wie Rechnungen, Bilder etc., einfach aus der täglichen Arbeit ohne Aufwand für die betreffenden Personen zur Verfügung stellen.
31.10.2022 Feiertag in Hamburg
Am 31.10.2022 freuen wir uns über einen Feiertag in Hamburg,
Arbeitszeit App
Schnell, einfach und digital die Arbeitszeit erfassen mit der APP LAP Zeiterfassung App nun für Android und iOS verfügbar Zeiterfassung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen (Kostenstellen) für unterschiedlichste Berufsgruppen Erfassung unterschiedlichster Arbeitszeiten Urlaubsplanung und Urlaubsbeantragung Krankmeldungen Erinnerungsfunktionen(Pushnachrichten bei nicht beendeten Arbeitszeiteinträgen) Übergabe der Daten in die Lohnbuchhaltung
BAG-Grundsatzurteil(1ABR 22/21) Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber in Deutschland ist Pflicht
BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21)- Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.